Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalls

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalls.

Wo melde ich den Sterbefall an?

Das Standesamt Perl ist zuständig für den gesamten Standesamtsbezirk Perl.

Wie zeige ich einen Sterbefall an?
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Zur mündlichen Anzeige verpflichtet ist der Reihenfolge nach

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • jede Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Haben Sie als anzeigepflichtige Person ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung beauftragt, wird dieses die Anzeige für Sie beim Standesamt erledigen. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.

Für weiterführende Informationen steht Ihnen Ihr Team vom Standesamt gerne zur Verfügung. 

Bestattungsarten

Informieren Sie sich über die verschiedenen Bestattungsarten in Perl beim Amt für Friedhofswesen.

Nachbeurkundung von Sterbefällen im Ausland

Grundsätzlich können Sie einen Sterbefall, der sich Ausland ereignet hat, mit der dort ausgestellten ausländischen Urkunde (ggf. mit Übersetzung) im Inland nachweisen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Sterbefall nachbeurkunden zu lassen, sofern einer der Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. 

Für Rückfragen steht Ihnen Ihr Team vom Standesamt gerne zur Verfügung.

Besonderheiten

Internationaler Leichenpass

Das Standesamt in Perl ist im Rahmen der ortspolizeibehördlichen Aufgaben für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses zuständig. Dieser wird benötigt, bei Überführung von Leichen ins Ausland. 

Letztwillige Verfügung

Hierbei handelt es sich um die Willenserklärung eines Menschen zu Lebzeiten, ob er nach seinem Tode erd- oder feuerbestattet werden möchte.

Die Erklärung kann in einfacher, handschriftlich niedergelegter Form erfolgen, wobei zu beachten ist, dass die Unterschrift mit Vor-, Familiennamen und gegebenenfalls mit Geburtsnamen zu unterzeichnen ist. 

Es besteht auch die Möglichkeit, diese Erklärung beim Wohnortstandesamt abzugeben. Hierzu wird lediglich ein gültiges Ausweisdokument bei persönlicher Vorsprache der/des Erklärenden benötigt.