Reisepass

Hier finden Sie alle Informationen zu Reisepass.

Hinweis

Bei Reisen ins Ausland benötigen Kinder seit 26. Juni 2012 einen eigenen Pass. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem Stichtag ungültig.

  

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Reisepass (32 Seiten)

Allgemeines:

In den Reisepässen werden biometrische Daten (Bild, Fingerabdruck) in einem Chip gespeichert. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen ihre Unterschrift für den Reisepass abgeben.

Alle Deutschen ab dem 12. Lebensjahr, die in Perl ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass beim Passamt beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr muss jedoch das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer) vorliegen.

Gültigkeit:

  • bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Gebühr:

  • bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro
  • ab dem 24. Lebensjahr 70,00 Euro

Benötigte Unterlagen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Letzter Personalausweis oder der Reisepass oder bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden.
  • Bei Personen unter 18 Jahren muss eine Zustimmungserklärung von beiden gesetzlichen Vertretern (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden und ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung/Abholung anwesend sein. Die Vorlage der Ausweise (oder Ausweiskopien) der gesetzlichen Vertreter ist erforderlich. Das Formular zur Zustimmungserklärung gibt es im Downloadbereich.
Reisepass (48 Seiten für Vielreisende)

Allgemeines:

In den Reisepässen werden biometrische Daten (Bild, Fingerabdruck) in einem Chip gespeichert. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen ihre Unterschrift für den Reisepass abgeben.

Gültigkeit:

  • bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Gebühr:

  • bis zum 24. Lebensjahr 59,50 Euro
  • ab dem 24. Lebensjahr 81,00 Euro

Benötigte Unterlagen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Letzter Personalausweis oder der Reisepass oder bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden.
  • Bei Personen unter 18 Jahren muss eine Zustimmungserklärung von beiden gesetzlichen Vertretern (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden und ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung/Abholung anwesend sein. Die Vorlage der Ausweise (oder Ausweiskopien) der gesetzlichen Vertreter ist erforderlich. Das Formular zur Zustimmungserklärung gibt es im Downloadbereich.

Auf Antrag ist die Ausstellung eines Express-Passes möglich. Bestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12:00 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr an die Behörde zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag, wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen. Die Expresslieferung kostet zusätzlich zu den Pass-Gebühren 32 Euro.

Vorläufige Reisepässe können nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden.

Hinweis

Bei der Erstausstellung eines Reisepasses oder wenn Sie diesen verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Als geeignete Nachweise gelten:

- Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis/Kinderpass)
- Frühere Ausweis-/Passanträge
- Personenstandsurkunden in Verbindung mit einem Verwandten ersten Grades

Ihren alten Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass müssen wir, so sieht es das Gesetz vor, nach Ablauf der Gültigkeit einziehen. Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen den alten Reisepass mit nach Hause geben, wenn wir ihn als ungültig gekennzeichnet haben.

Wichtig:

Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift sowie Fingerabdrücke benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen.
Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Reisepass ausgehändigt bekommen, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können Sie mit circa 5 bis 6 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen.

Wir veröffentlichen im Amtsblatt, wenn der Reisepass bei uns vorliegt (Bestelldatum).