ACHTUNG: Die Anmeldung für Standbetreiber ist geschlossen. Es wurden alle Standplätze vergeben.
28. Internationaler Floh- und Trödelmarkt in Nennig
Der beliebte Floh- und Trödelmarkt findet erneut zum 28. Mal am Sonntag, den 27.09.2026 rund um den Marktplatz Nennig statt.
Der Trödelmarkt hat eine ganz besondere Atmosphäre. Der alte historische Marktplatz mit den vielen Gässchen, Ecken und plätschernden Brunnen lockt stets viele Besucher nach Nennig. Schnäppchen sind immer möglich, da auch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zu diesem Termin ihre Keller und Speicher nach Antikem und Gutgebrauchtem durchforsten. Die saarländischen Moselweine, die auf dem Markt ausgeschenkt werden, versetzen die Besucherinnen und Besucher in lockere und heitere Stimmung, die sich auch beim Handeln und Kaufen positiv niederschlägt.
Parkplätze und Verkehrsregelungen
Am Sonntag, 27. September 2026, findet von 11:00 bis 18:00 Uhr der traditionelle Floh- und Trödelmarkt im Ortsteil Nennig statt. Bei gutem Wetter werden mehrere Tausend Besucher erwartet.
Damit der Verkehr möglichst reibungslos läuft und Rettungsdienste jederzeit freie Fahrt haben, wurden zusätzliche Parkplätze eingerichtet. Diese befinden sich entlang der B 419 in Nennig. Für Besucher, die über die B 406 aus Richtung Sinz kommen, steht außerdem ein Parkplatz im Bereich Schloss Berg/Restaurant Scheune in der Weinbergstraße zur Verfügung. Die Parkplätze werden frühzeitig ausgeschildert.
Bitte nutzen Sie die ausgewiesenen Parkplätze und vermeiden Sie es, in den gesperrten oder dafür nicht vorgesehenen Bereichen zu parken. So helfen Sie mit, Verkehrsbehinderungen zu vermeiden und Rettungsfahrzeugen eine schnelle Zufahrt zu ermöglichen.
Straßensperrungen
Am 27. September 2026 von 6:00 Uhr bis voraussichtlich 19:00 Uhr sind folgende Straßen bzw. Teilbereiche für den gesamten Verkehr gesperrt:
- Martinusstraße
- Theodor-Heuss-Straße
- Römerstraße
- Mühlenring
- Im Hof
- Bachstraße
- Marktplatz
- Burgstraße
- Auf der Acht
- Weinbergstraße
Anlieger können ihre Grundstücke weitestgehend erreichen.
Weitere Verkehrsregelungen
Für Berger Weg, Wieser Straße und Schloßstraße gelten in dieser Zeit Einbahnstraßenregelungen sowie einseitige absolute Park- und Halteverbote.
Auch in der Straße „Im Hof“ und auf dem dort ausgewiesenen Parkplatz gilt eine Einbahnstraßenregelung.
Für den Parkplatz in der Römerstraße sowie den Parkplatz am Bürgerhaus gilt ein absolutes Park- und Halteverbot.
Bitte beachten Sie die örtliche Beschilderung. Die Einhaltung der Verkehrsregelungen wird – wie bereits in den vergangenen Jahren – kontrolliert.
Richtlinien für Händler und Verkäufer
Was darf angeboten werden
Das Angebot von Neuwaren, Lebensmitteln und Getränken, Kunsthandwerk, selbst gefertigten Waren und Antik 2000 ist verboten. Die Stände werden am Veranstaltungstag kontrolliert und müssen sofort abgeräumt und entfernt werden, wenn sie unseren Vorgaben nicht entsprechen. Erlaubt ist nur Altes, Gebrauchtes und Antikes. Das Angebot sittenwidriger oder verbotener Gegenstände (z. B. mit Nazisymbolen) führt ebenfalls zum sofortigen Platzverweis.
Ebenfalls nicht erlaubt sind Stände, an denen nur Bekleidung und Schuhe angeboten werden. Einzelne Bekleidungsstücke am Stand oder an einem bis 1 Meter breiten Kleiderständer dürfen aber angeboten werden.
Standnummer
Nach der Anmeldung werden Sie eine Standnummer erhalten. Diese Zahl wird auf der Straße eingetragen, und nur dieser Platz darf von Ihnen belegt werden. Das Einzeichnen von Standplätzen, Namen oder Zahlen durch Händler und Verkäufer ist nicht erlaubt. Sollten Sie Probleme haben, Ihren Platz zu finden, fragen Sie nach unseren Mitarbeitern vor Ort. Sie helfen Ihnen gerne weiter. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein Anspruch auf einen bestimmten Platz oder auf den des Vorjahres besteht.
Parken
Fahrzeuge und Anhänger sind grundsätzlich außerhalb des Marktgeschehens zu parken. Ein Händler-Parkplatz wird eingerichtet und ausgeschildert. Einfahrten und Hofflächen privater Anlieger können von uns nicht reserviert werden.
Sicherheit
Beim Aufbau der Stände ist aus Sicherheitsgründen darauf zu achten, dass Pavillons und Schirme so aufgebaut werden, dass in der Fahrbahnmitte genügend Platz für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge bleibt. Wo dies nicht möglich ist, dürfen keine Schirme, Zelte oder Überdachungen aufgestellt werden. Zudem ist darauf zu achten, dass die Fahrzeuge unmittelbar nach dem Entladen der Waren auf dem Standbetreiber-Parkplatz abgestellt werden müssen.
Der Markt dauert von 11.00 - 18.00 Uhr. Während dieser Zeit darf kein Fahrzeug (außer Polizei und Rettungsfahrzeugen) den Marktbereich befahren. Abgebaut werden darf erst ab 18.00 Uhr.
Standgebühr
Die eingezahlte Standgebühr wird nicht zurückgezahlt, wenn Ihr bestätigter Standlatz von Ihnen nicht in Anspruch genommen wurde, egal aus welchen Gründen.
Allgemeines
Nach Ende des Marktes ist der Standplatz sauber und aufgeräumt zu verlassen. Müll und Verpackungsmaterialien, insbesondere Kisten und beschädigte Artikel, müssen zwingend entfernt und mitgenommen werden!
Teilnehmer, die sich nicht an die aufgeführten Regeln halten, werden von zukünftigen Flohmärkten in Nennig ausgeschlossen.