Winterdienst auf Gemeindestraßen
von Öffentlichkeitsarbeit
Der Bauhof räumt und streut
Dabei wird ein fester Räum- und Streuplan nach Priorität der zu behandelnden Verkehrsbereiche eingehalten. Auf den Bundes- und Landstraßen übernimmt der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) den Winterdienst.
Wir bitten Sie an dieser Stelle um Verständnis, dass nicht alle Straßen berücksichtigt werden können. Die Räum- und Streupflicht der Gemeinde besteht innerhalb geschlossener Ortschaft nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen. Die Streupflicht setzt stets eine allgemeine Straßenglätte voraus.
Verkehrsteilnehmer dürfen sich also nicht darauf verlassen, dass alle Straßen und Wege immer geräumt und gestreut sind. Es wird erwartet, dass Sie sich den winterlichen Straßenverhältnissen anpassen.
Oft ist es wegen der vielen parkenden Fahrzeuge und der geringen Schneelagerflächen nur in begrenztem Umfang möglich, Nebenstraßen überhaupt zu räumen. Achten Sie deshalb bitte darauf, Ihr Fahrzeug so dicht wie möglich am Straßenrand zu parken. Ein Schneeräumfahrzeug braucht mind. 3,50 Meter Platz, um eine Straße räumen können. Gerade in schmalen Straßen kann oft wegen zu weit auf der Fahrbahn parkender Fahrzeuge nicht geräumt werden. Dies zieht nach sich, dass die Müllabfuhr die Straße nicht mehr anfährt.
Deshalb unsere Bitte an Sie: Parken Sie bei einsetzendem Schnee Ihre Fahrzeuge so um, dass unseren Räumfahrzeugen ausreichend Platz zum Durchfahren bleibt!