Information zur Hochwasserhilfe

von Gemeindeverwaltung

Nach den Schäden durch den Starkregen und das Hochwasser der vergangenen Tage stehen viele Saarländerinnen und Saarländer vor großen finanziellen Herausforderungen.

Für Betroffene hat die Landesregierung daher finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt.

Die von Landesregierung, Landkreisen sowie Städten und Gemeinden gemeinsam finanzierte Finanzhilfe, die beantragt werden muss, gliedert sich in drei Säulen:

  • Elementarschadenrichtlinie

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser unmittelbare Schäden an privaten Gebäuden, Hausrat oder am Vereins- bzw. Unternehmensvermögen erlitten haben.

Als Elementarschaden gilt ein Schaden ab 5.000,- €.
Gewährt wird eine Finanzhilfe bis zur Hälfte der Schadenssumme, maximal aber 75.000,- €.
Bei einer Schadenssumme von über 150.000,- € kann ein Zinsverbilligungszuschuss von bis zu 100 Prozent der Zinskosten des notwendigen Darlehens für den darüberhinausgehenden Schaden gewährt werden.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Elementarschadenleistung ist der Nachweis dafür, dass der Abschluss einer Elementarversicherung nicht möglich war oder finanziell nicht zumutbar gewesen wäre.

Der Nachweis erfolgt über zwei aktuelle Angebote, die als Richtwert mindestens bei zwei Prozent des Nettoeinkommens des Haushalts liegen müssen.

Einzelheiten zur Elementarschädenrichtlinie und zur Antragstellung in den FAQ zu finanziellen Hilfen.

Den Antrag für individuelle Hilfsleistung im Elementarschadenbereich finden Sie hier: Antrag Elementarschädenrichtlinie

  • Hochwasserhilfe

Die Hochwasserhilfe tritt als niedrigschwellige Pauschalunterstützung neben die Elementarschadenrichtlinie. Die Unterstützung beträgt 1000,- € pro Haushalt.

Voraussetzung für die Gewährung der Hochwasserhilfe ist, dass der Antragsteller bzw. die Antragstellerin in besonderer Weise durch das Hochwasser bzw. den Starkregen betroffen ist und sich in einer akuten Notlage bei der Unterkunft oder durch die Erforderlichkeit notwendiger Beschaffungen von Hausrat befindet.

Einzelheiten zur Hochwasserhilfe und zur Antragstellung in den FAQ zu finanziellen Hilfen.

Den Antrag auf pauschale Hilfsleistung für Hochwasserschäden bis zu 1.000 Euro pro Haushalt finden Sie hier: Antrag Hochwasserhilfe

  • Härtefallregelung

Sollten Sie in Folge des Hochwassers bzw. Starkregens unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sein, Sie aber nicht in das Raster der vorgenannten Hilfen fallen, wird auf Antrag geprüft, ob unter Umständen eine finanzielle Unterstützung möglich ist.

Ansprechpartner:

Anträge zur Hochwasserhilfe werden durch die Gemeinde Perl entgegen genommen.
Diese können während der Öffnungszeiten im Rathaus, Trierer Str. 28, 66706 Perl, eingereicht werden.

Nach Einreichung wird der Antrag auf Betroffenheit geprüft, woraufhin er zur weiteren Bearbeitung und Genehmigung an den Landkreis Merzig-Wadern weitergeleitet wird. Die Auszahlung der Finanzhilfen erfolgt durch den Landkreis Merzig-Wadern.

Bei Fragen stehen wir unter der Rufnummer 06867/66-0 bzw. per E-Mail info@perl-mosel.de zur Verfügung.

Informationen zu Themen rund um das Hochwasser finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes: Hochwasserhilfe Saarland

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